WAS NICHT AN DIE GROßE GLOCKE GEHäNGT WIRD…

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Foto oben: „Bedarfsorientierte Erstaufnahmeeinrichtung (BEA) für Flüchtlinge in Freiburg-Haslach 3“ von Andreas Schwarzkopf - Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons.


Bei der derzeitigen Flüchtlingskrise ist vom Asylrecht nach Artikel 16a Grundgesetz die Rede und von der Genfer Flüchtlingskonvention.

Was im Artikel 16a Grundgesetz steht, weiß mittlerweile jeder. Und allgemein bekannt ist, dass die Anerkennungsquote verschwindend gering ist: 1,8 %  in 2014!

Nun wird die Bevölkerung im Glauben gelassen, die Syrer, Iraker, Afghanis usw., die jetzt zu uns kommen wären Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Sind sie aber nicht, denn diese definiert den Flüchtlingsbegriff folgendermaßen:

(…)  Anerkannte Flüchtlinge sind solche, die verfolgt werden wegen:

  • „Rasse“
  • Religion
  • Nationalität
  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe
  • politischer Überzeugung

 

Die Menschen, die gegenwärtig zu uns kommen, fliehen vor dem Bürgerkrieg und vor desolaten Zuständen in ihren Heimatländern. Es sind Bürgerkriegsflüchtlinge, jedoch KEINE Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention!

Das heißt, die Menschen, die gegenwärtig zu uns kommen, hätten normalerweise nicht nur keinen Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht, weil sie aus einem sicheren Drittstaat zu uns einreisen, nein, sie haben zudem noch zum größten Teil kein Aufenthaltsrecht weil sie weder politisch verfolgt, noch Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind.

Das heißt, es handelt sich bei der Aufnahme im Grunde genommen um eine humanitäre Geste der Bundesregierung. Eine Verpflichtung zur Aufnahme bestünde nicht.

Aus einer humanitären Geste heraus testet die Bundesregierung, besser gesagt Bundeskanzlerin Merkel, ob die hiesige Gesellschaft und die Volkswirtschaft die Zuwanderung von mehr als 7 Millionen (incl. Familiennachzug) Muslimen innerhalb kürzester Zeit vertragen.

Ein Mandat für dieses Experiment sollte die Bundeskanzlerin in Form einer Volksabstimmung schon einholen…