Flüchtlinge aus dem Jungbrunnen

Ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling (abgekürzt: umF bzw. MUFL) ist, verkürzt ausgedrückt, ein minderjähriger Flüchtling, der ohne Begleitung eines für ihn verantwortlichen Erwachsenen aus dem Ausland eingereist oder im Inland ohne Begleitung zurückgelassen worden ist. Seit November 2015 wird im Bundesfamilienministerin für Personen mit ungeklärtem Flüchtlingsstatus jedoch die Bezeichnung unbegleitete minderjährige Ausländer_innen (abgekürzt: umA) benutzt.

Aufgrund der UN Flüchtlingsresolution von 1992 werden unbegleitete minderjährige Kinder rechtlich den Waisenkindern des betreffenden Landes gleichstellt. Diese rechtliche Gleichstellung hat Deutschland 2010 ratifiziert. Das ist der Grund, warum die umA so teuer sind: sie haben Anspruch auf besondere pädagogische Betreuung und entsprechende Unterbringung in kleinen Gruppen. Außerdem können Sie nicht abgeschoben werden.

Es gibt derzeit in Deutschland ca. 67.000 von ihnen. Die durchschnittlichen Kosten pro Monat belaufen sich für einen umA auf 5000 Euro, das sind 335 Millionen Euro monatlich für alle. Es sind auch Einzelfälle bekannt, wo so ein umA bis zu 70.000 Euro monatlich an Kosten verursacht.

Circa 9000 umA sind derzeit untergetaucht. Man nimmt an, dass sie sich im kriminellen Milleu aufhalten (Rauschgifthandel, Bandenkriminalität).

Die umA fallen auch immer wieder negativ auf, zuletzt als Randalierer in Bautzen, aber auch als Jugendbanden in Bremen. Auch der Terrorist von Würzburg war ein umA.

Ein großes Problem ist auch, dass sich bei den Flüchtlingen bereits herumgesprochen hat, welche Privilegien man als umA genießt. Das hat zu einem Phänomen geführt, das zuerst in Schweden massenweise aufgetreten ist:

Erwachsene Flüchtlingen ohne Pass geben sich als Minderjährige aus.

Mit einer beispiellosen Chuzpe tun das sogar männliche Flüchtlinge, die bei weitem älter aussehen als 17. Und der Staat schluckt das. Es gäbe zwar Möglichkeiten, das tatsächliche Alter des Probanden festzustellen, aber dafür bedarf es einer Röntgenuntersuchung. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche fehlen jedoch und es fehlt auch der politische Wille, diese zu schaffen.

Und jetzt kommen wir zu der Person auf dem Beitragsbild. Es handelt sich um einen pakistanischen Asylbewerber, der vor 1 Jahr als umA im Alter von 17 Jahren nach Deutschland gekommen ist. Auf dem Foto ist er nach eigenen Angaben also 18 Jahre alt.

Hier ist das Foto nochmal, bilden Sie sich selbst ein Urteil….

muhammad

Und wenn Sie diesen 18jährigen jetzt auf 30 bis 40 Jahre geschätzt hätten, liegen Sie dort, wo ihn auch die meisten “Testschätzer” eingeordnet hätten.

Quelle

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