JETZT LEBT AUCH DER RICHTER GEFäHRLICH

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Ein Asylbewerber aus Eritrea war angeklagt, in der Silvesternacht 2016 eine bereits gezündete Feuerwerksbatterie anderer Gäste bewusst umgedreht zu haben. Dadurch flogen die Raketen direkt in eine ca. 80 Personen umfassende Gästegruppe, die vor der Gebläsehalle stand. Zwei Personen erlitten dabei schmerzhafte Verletzungen.

7 Monate Haft ohne Bewährung lautete das Urteil der 16. Großen Strafkammer des Landgerichts Essen. Die Hauptverhandlung fand am 26.10.16 statt.

Nachdem kurz nach 15 Uhr der Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer das Urteil gesprochen hatte, griff sich der Angeklagte einen Papierkorb und schlug diesen so schnell auf den Kopf des Vorsitzenden Richters Hahnemann, dass die beiden anwesenden Justizwachtmeister nicht mehr rechtzeitig eingreifen konnten. Durch den Angriff stürzte der verletzte Richter zu Boden.

Beim Landgericht wurde Alarm ausgelöst. Mehrere Justizwachtmeister kamen ihren Kollegen zu Hilfe und brachten den verurteilten Angeklagten in ihre Gewalt.

Der alarmierte Notarzt übernahm die Erstversorgung des verletzten Vorsitzenden Richters und veranlasste wegen der Kopfverletzungen einen Transport in eine Klinik.

Während der Gerichtsverhandlung hatte der Angeklagte durch seinen Dolmetscher übersetzen lassen, dass er in sein Heimatland Eritrea zurück möchte. Er habe auch versucht, sich durch das Anzünden von Bettwäsche in seinem Zimmer im Dachgeschoß des Übergangswohnheimes an der Werksstraße umzubringen.

Dadurch war das Zimmer des Asylbewerbers am 12.4.2016 vollständig ausgebrannt. Vor diesem Brand im Dachgeschoss hatte der Asylbewerber im Erdgeschoss des Übergangswohnheimes gewohnt. Am 3.4.2016 war auch dieses Zimmer im Erdgeschoss ausgebrannt. Diese Tat will der Angeklagte allerdings nicht begangen haben.

“Das Feuer hat ein Deutschmann” gelegt”, so der Angeklagte über seinen Dolmetscher vor dem Landgericht.

Die aktuelle Nachfrage des Stadtspiegel bei Feuerwehr und Stadt Hattingen nach der Höhe der entstandenen Einsatzkosten und der Kosten des Gebäudeschadens wurde von beiden Stellen mit Verweis auf den Datenschutz nicht beantwortet.

Die 16. Große Strafkammer des Landgerichtes Essen verhandelte die Anklage der Brandstiftung. Aufgrund der Aussagen und des „auffälligen Verhaltens“ des Angeklagten hatte ein Sachverständiger für forensische Psychiatrie ein Gutachten erstellt. Das genaue Alter des Angeklagten konnte auch bis zum Ende des Strafprozesses nicht geklärt werden, soll aber zwischen 24 und 26 Jahren liegen.

Immer wieder ließ der Angeklagte über seinen Dolmetscher erklären, er wolle zurück nach Eritrea, fühle sich hier von Kameras beobachtet, zumal ihn auch “Kameras in seinem Bauch” kontrollieren würden.

Die Anklage wegen Brandstiftung wurde noch um den Tatvorwurf der Körperverletzung erweitert, da der Asylbewerber in der Untersuchungshaft im Mai auf JVA-Bedienstete eingeschlagen und dabei 2 Beamte verletzt hatte.

Der Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass der aus Eritrea stammende Mann unter einer krankhaften seelischen Störung (paranoiden hallozinatorischen Psychose) leidet und damit als schuldunfähig anzusehen ist. Da der Sachverständige nicht ausschließen kann, dass mit weiteren erheblichen Straftaten zu rechnen ist, empfahl er der Großen Strafkammer des Landgerichtes, für den Angeklagten eine dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen forensischen Psychiatrie anzuordnen.

Das Landgericht folgte dann in seinem Urteilsspruch der Empfehlung des Sachverständigen und ordnete eine unbefristete Unterbringung des Asylbewerbers in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung an.

Die Kosten hierfür trägt die Allgemeinheit. Der Tagespflegesatz für einen Patienten im LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie liegt nach Angaben des Landschaftsverbandes aktuell bei 278,88 Euro, dieses entspricht etwa 8.400 Euro pro Monat.

Kommentar: Die Flüchtlingskrise hat uns also jetzt schon soweit gebracht, dass Richter im Gerichtssaal verprügelt werden. Wieder einmal soll beim Täter eine psychische Erkrankung vorliegen. Auf die hohe Zahl von psychisch Kranken unter den Flüchtlingen, bedingt durch die in diesem Kulturkreis üblichen Verwandtenehen mit Inzuchtschäden, haben wir ja an dieser Stelle schon oft hingewiesen. 

Jetzt muss also der Steuerzahler monatlich 8.400 Euro bezahlen, damit die Allgemeinheit vor Fingernägel-Angies Gast geschützt wird.