Das Amtsgericht Hannover hat einen Asylbewerber, der mit sieben falschen Identitäten zu Unrecht 21.700 Euro kassiert hat, zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der 25-jährige Sudanese 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Er habe mit dem Geld seine erkrankten Eltern in der Heimat unterstützen wollen und dazu bei den Behörden in mehreren Städten verschiedene Identitäten angegeben, ließ der Mann in seinem Geständnis über seinen Anwalt erklären.
Der Betrug war nicht schwer: Schlicht unter falschem Namen bei einer Kommune anmelden, sich fotografieren lassen und einmal im Monat abkassieren, einfacher gehe es nicht. Das System habe bisweilen Lücken gehabt, umschreibt er den Umstand, dass Neuankömmlinge während des großen Flüchtlingszuzugs zunächst nicht gleich mit Fingerabdrücken registriert wurden.
Eine Abschiebung muss der 25-Jährige nicht fürchten, da er aus der sudanesischen Bürgerkriegsregion Dafur stammt. Daher ist auch im Falle einer Ablehnung des Asylantrags eine Duldung wahrscheinlich.
Fassen wir zusammen: Der Flüchtling bekommt eine Bewährungsstrafe. Die tut nicht weh. Den Anwalt zahlt der Staat, weil der Flüchtling nichts hat (das Geld ist im Sudan bei seiner Familie) und die Art und weise wie er die Sozialarbeit verrichten wird, kann man sich lebhaft vorstellen. Fazit: Es passiert ihm nicht viel, er bleibt da und fällt weiter dem deutschen Steuerzahler, den er betrogen hat, zur Last. Eine Einladung für andere zum Nachmachen.
Und warum ist das möglich? Nur 10% der Ausländerämter der Kommunen haben Fingerabdruckscanner und sind an das System angeschlossen, dass einen Vergleich erlaubt. Diese Anlage kostet insgesamt 10.000 Euro. Um einen Sozialbetrug dieser Art zu vermeiden, müßten sämtliche Insititutionen, von denen die Flüchtlinge Leistungen beziehen (Krankenkassen, Ausländerämter, BAMF, Jobcenter) an das System angeschlossen und vernetzt sein.
Das würde ein Vermögen kosten. Da ist es wahrscheinlich billiger, sich bescheißen zu lassen.
Armes Deutschland….