Jugendstrafrecht für Mörder von Maria L.

Es ist nicht zu fassen: Der bestialische Sexualmord an der wehrlosen 19-jährigen Studentin Maria L. aus Freiburg wird nun nach Jugendstrafrecht verhandelt.

Aufgrund seiner hinterlassenen DNA-Spuren konnte Hussein Khavari als Täter identifiziert werden. Hussein K. wanderte, wie so viele, im Zuge der Merkel-Flut illegal nach Deutschland ein. Ohne Papiere. Wie bis zum heutigen Tag die allermeisten, die ins gelobte Land hineinmerkeln - es hindert sie niemand dran.Hussein K. behauptete, er sei minderjährig. Das behauptet Hussein K. immer, zum Beispiel schon in Griechenland, als er im Jahr 2013 eine Studentin von einer Klippe stürzte, die heute noch an den Folgen der Tat schwer leidet. Schon damals, also 2013, hatte man erhebliche Zweifel an seiner Minderjährigkeit.

Um diesem Treiben nun endlich ein Ende zu setzen, hat die deutsche Justiz - immerhin - ein Gutachten in Auftrag gegeben, um das wahre Alter dieses Verbrechers herauszufinden.

Ergebnis: Der Bursche ist mindestens (!) 22 Jahre alt. Also längst erwachsen - und ziemlich alt für einen “unbegleiteten minderjährigen Flüchtling”, für dessen Rundum-Betreuung der Staat vor seiner Festnahme ca. 6.000 Euro im Monat ausgab.

Nun steht das Mindest-Alter also fest - und was macht die Freiburger Justiz mit diesem Ergebnis? Sie nutzt es nicht. Aufgrund von “Rest-Zweifeln” wird dieser Lebens-Zerstörer nun nach dem milden Jugendstrafrecht angeklagt.

Eine lebenslange Freiheitsstrafe ist damit ausgeschlossen, dabei wäre dies die einzig angemessene Reaktion des Rechtsstaates auf dieses abscheuliche Verbrechen.

Für einen solchen Straf-Rabatt für staatlich geduldete Identitätsverschleierer fehlen mir angemessene Worte. Ich belasse es daher bei einem Appell: Zeit für eine Justiz, die solche Täter mit voller Härte des Gesetzes bestraft und dadurch unschuldige Bürger schützt. Zeit für die #AfD.

(Text weitgehend entnommen von der Facebook Seite von Prof. Dr. Jörg Meuthen, AfD. Ohne Parteipolitik betreiben zu wollen, schließen wir uns diesem Apell ohne Vorbehalte an.)

Gerne verweisen wir auch in diesem Zusammenhang noch auf die Internetseite www.rapefugees.net

Dort findet sich eine so genannte “Vergewaltigungskarte”, die ständig aktualisiert wird. Hier ein Screenshot:

Außerdem noch interessant: Eine Abhandlung, wie die Kriminalstatistik manipuliert wird, um Ausländerkriminalität zu vertuschen. Hier klicken.

 

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2 Gedanken zu „Jugendstrafrecht für Mörder von Maria L.

  1. Was ich nicht verstehe. Einerseits wird den Jungen 18jährigen gesagt. Es ist schluss mit der Haftung der Eltern. Sie sind jetzt für sich selbst verantwortlich. Voll Geschäftsfähig und können machen was Sie wollen. Anderer Seits spricht der Staat immer wieder, kann man einen mit 18 voll verantwortlich machen. Ja was nun! Ein Mensch der im vollen Bewusstein solche Taten begeht hat in unserer Gesellschaft einer gerechten Stafe zugeführt zu werden. Natürlich mit der Chance auf Rehabilitation aber sicherlich nicht nach ein paar Jahren.

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