Vater des Opfers watscht afghanischen Gliedvorzeiger: Anzeige

Gauting - Zwei afghanischen Asylbewerber, 18 und 31 Jahre alt, stellten den beiden jungen Mädchen aus Gauting, 16 und 15 Jahre alt, schon seit mehreren Wochen nach.

Am Samstag trafen sie wieder auf die Mädchen, welche dieses Mal von ihren männlichen Freunden begleitet wurden, auf dem Fußweg hinter dem Fristo-Getränkemarkt in Gauting.

Die beiden Asylbewerber standen auf einer Parkbank, der jüngere Mann entblößte sein Geschlechtsteil und onanierte. Dabei wurde er von dem älteren Afghanen lautstark angefeuert.

Während der exhibitionistischen Handlung telefonierte das ältere Mädchen zufällig mit ihrem 44-jährigen Vater und teilte ihm den Vorfall mit. Der Gautinger setzte sich daraufhin in sein Auto und fuhr unverzüglich zum Tatort.

In der Zwischenzeit kam es zu Beleidigungen und wechselseitigen Körperverletzungen zwischen dem 18-jährigen Afghanen und dem 20-jährigen Freund des Mädchens aus Gauting.

Als der Vater eintraf, fragte er seine Tochter, was passiert sei – anschließend verpasste er den beiden Afghanen jeweils eine Ohrfeige.

Kurz danach traf die Polizei ein. Während der Anzeigenaufnahme durch die Polizei bedrohte der 18-jährige Asylbewerber noch den Freund des Mädchens.

Nicht nur die beiden zwei Asylbewerber erwartet nun ein Strafverfahren, sondern auch der Vater des Opfers, sowie dessen Freund.

Kommentar: Ist unser Rechtsstaat nicht großartig? Wenn es die beiden armen Geflüchteten geschickt anstellen, werden ihre vom Staat bezahlten Anwälte auch noch Schmerzensgeld für sie herausschinden. Es wäre nicht verwunderlich, wenn der Zipfelschwinger leer ausgeht und der Vater blechen muss. 

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2 Gedanken zu „Vater des Opfers watscht afghanischen Gliedvorzeiger: Anzeige

  1. dafür das eine Anzeige bekommt, hätte er diesen Abschaum auch ordentlich verdreschen können !!!!

    Deutschland ist Bananistan

    1. Sie vergessen die zivilrechtlichen Konsequenzen der Körperverletzung. Die Anzeige ist das Wenigste. Aber nachher kommt die Krankenkasse und will die Behandlungskosten. Außerdem nicht zu vergessen, auf Schmerzensgeld wird sicherlich auch noch geklagt.

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