Die Abschiebung - der zahnloseste aller Tiger

Von EUGEN PRINZ | Wenn sich der Refugee im Asylverfahren auf Kosten der Steuerzahler jahrelang durch sämtliche Instanzen geklagt hat und ihm am Ende kein Erfolg beschieden ist, erhält er keinen Aufenthaltstitel mehr und wird ausreisepflichtig. Dann müsste er eigentlich Deutschland verlassen. Meist weigert sich der nun-doch-nicht-Verfolgte, dieser Pflicht nachzukommen. Der Refugee wird zum Refusee.

In Deutschland hielten sich Ende 2016 insgesamt 207.484 ausreispflichtige Ausländer auf. Bis Ende 2017 rechnet man durch die Zahl der bis dahin entschiedenen Asylverfahren mit bis zu 450.000 Ausreispflichtigen.

In einem seiner Anfälle von Wahrheitsliebe (wir erinnern uns: „diejenigen die entscheiden, sind nicht gewählt und diejenigen, die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden“) teilte der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer kürzlich in einem Interview mit dem Focus den Journalisten mit, „es sei fast unmöglich, die Migranten zurückzuführen, wenn sie einmal im Land sind“. Der Widerspruch aus dem Innenministerium ließ natürlich nicht lange auf sich warten.

Wer hat nun Recht? Die Zahlen belegen, dass ein Refusee die gesamte ihm zur Verfügung stehende Blödheit aufbieten und wirklich alles falsch machen muss, damit es tatsächlich zu seiner Abschiebung kommt.

Im ersten Halbjahr 2017 konnten lediglich 12.545 Personen abgeschoben werden. Das sind 1.198 weniger als im Vergleichszeitraum 2016, ein Minus von knapp neun Prozent.

Diese Zahlen zeigen, dass man bei den Abschiebungen nicht einmal von einem Tropfen auf einen heißen Stein reden kann, wenn es darum geht, die Anzahl der ausreisepflichtigen Ausländer in Deutschland signifikant zu vermindern. Das ist nichts neues, das war schon immer so, wie dieses Wahlplakat der CDU (li.) zeigt

Was macht die Sache so schwierig?

Es sind sowohl praktische als auch juristische Hindernisse, die Abschiebungen in nennenswerter Anzahl unmöglich machen. Deshalb lohnt es sich an dieser Stelle einmal ausführlich aufzuzeigen, was sich hierzulande für ein ausgeklügeltes Anti-Abschiebesystem etabliert hat.

Oberstes Gebot des bleibefreudigen Landnehmers ist natürlich, seinen Reisepass noch vor dem ersten Kontakt mit einem deutschen Staatsdiener zu entsorgen. Das geht soweit, dass Leute ohne Reisepass aus dem Flieger aussteigen, die das Dokument beim Betreten der Maschine noch hatten. Anschließend wird bei der Registrierung sowohl ein falsches Herkunftsland als auch eine falsche Identität angegeben. Wie gut das klappt, hat uns ja Oberleutnant Franco A. vorgemacht.

Wenn sich die richtige Identität und das korrekte Herkunftsland nicht ermitteln lassen, dann fehlt die fundamentalste Voraussetzung für eine Abschiebung: Ein williges Aufnahmeland. Das Wort „willig“ steht nicht zufällig dabei, denn am Willen scheitert es selbst bei nachgewiesener Identität nicht selten, weil manche Länder, allen voran die Maghreb Staaten, auch dann noch die Rücknahme ihrer Staatsbürger verweigern, wenn eindeutig feststeht, dass der Abzuschiebende aus ihrem Land kommt. Nicht selten wird zunächst die Zustimmung zur Einreise erklärt und im letzten Moment wieder zurückgezogen, wenn der Abzuschiebende schon im Flieger sitzt. Im ersten Halbjahr 2017 war das 27-mal der Fall.

Einer der Gründe ist, dass die „Flüchtlinge“ viel Geld heimschicken, 440 Milliarden Dollarwaren es weltweit im Jahr 2015. Und wenn der Herr Flüchtling wieder dort ist, wo er hergekommen ist, kann er natürlich kein Geld mehr heimschicken. Diese Beträge sind ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor.

Zudem wollen große Teile der Bevölkerung ehemalige IS – Kämpfer und Kriminelle nicht zurückhaben.

Wenn man schließlich über irgendwelche verschlungenen Pfade die Identität und das Herkunftsland des Refusees herausfinden konnte und sich der betreffende Staat gnädigerweise zur Rücknahme bereit erklärt hat UND dabei bleibt, kommt Plan B (das Alphabet hat 26 Buchstaben und so viele Pläne gibt es) zur Anwendung: Das ärztliche Attest. Da findet sich eine ganze Bandbreite von Leiden und Gebrechen, die eine Abschiebung aufgrund einer bestehenden Transportunfähigkeit unmöglich machen. Ein von einem gewissenhaften (oder wie war gleich wieder das Wort?) Arzt ausgestelltes Attest genügt, und schon ist die Abschiebung geplatzt.

Das Kind ist weg

Wenn eine Familie abgeschoben werden soll, kann es vorkommen, dass plötzlich eines der Kinder vermisst wird. Ein besonders findiger Refusee täuschte sogar eine Entführung vor. Solange das Kind weg ist, bleibt der Rest der Familie natürlich da. Und wo ist das Kind? Am besten, man sieht mal bei den Verwandten oder Bekannten der guten Leute nach. Dass diese oft in einer anderen Stadt unserer schönen Republik wohnen, macht es nicht leichter.

Der neu ausgestellte Pass ist weg

In anderen Fällen ist plötzlich der frisch ausgestellte Reisepass nicht mehr auffindbar (ohne Reisepass keine Ausreise) oder gleich der Refusee selbst. Auch Ehen und Scheinehen, die eingegangen werden, um Abschiebungen zu verhindern, sollen nicht unerwähnt bleiben.
Sich selbst einer schweren, im Heimatland begangenen Straftat zu bezichtigen, die dort mit dem Tode bestraft wird, ist der neueste Trick. Auch das geht, weil die Beweislage für eine Verurteilung hierzulande nie reichen wird. Ich zitiere aus einem Bericht des bayerischen Rundfunks:

In einem Fall gab ein Asylbewerber an, in seiner Heimat mehrfach gemordet und vielfach Frauen vergewaltigt zu haben. Er habe „selbst an unzähligen Exekutionen teilgenommen und selbst acht Menschen exekutiert. Ob das stimmt, kann nicht nachgeprüft werden; inzwischen wurde das Verfahren eingestellt.

Soweit die Meldung.

Natürlich muss jeder vernünftige Mensch einsehen, dass man so jemanden lieber in Deutschland frei herumlaufen lässt, bevor er dort, wo er hergekommen ist, wieder Frauen vergewaltigt und Leute umbringt. Um unsere Weiber ist es ja offenbar nicht schade…

Vorgeben Dschihadist zu sein

Um dem Wahnsinn die Krone aufzusetzen, bezichtigen sich nun auch noch Afghanen, Mitglied der Taliban gewesen zu sein. Und das ist dann der Grund, warum sie in Deutschland bleiben dürfen. Gut so, aber dann brauchen sich halt auch die Leute nicht zu wundern, wenn immer öfter Autos und Lastwagen in Menschenmengen rasen und auf der Straße grundlos irgendwelche Leute abgestochen werden.

Dass zudem auch noch die Flüchtlingshelfer mit Rat und Tat Abschiebungen verhindern, darf nicht unerwähnt bleiben. Ein unrühmliches Beispiel ist das Aktionsbündnis „No Lager“ in Osnabrück. In Niedersachsen wurden bis Ende 2015 Abschiebungen intelligenter weise vorher angekündigt. Der Betroffene brauchte dann nur noch das Aktionsbündnis rechtzeitig zu informieren und schon wurde eine Telefonkette in Gang gesetzt, die dazu führte, dass regelmäßig zwischen 50 und 90 Personen zur Blockade bereit standen, wenn die Polizei anrückte, selbst früh morgens um vier. Um Ärger zu vermeiden, zog die Polizei dann regelmäßig wieder ab.

Unter dem Druck der öffentlichen Meinung verzichtet das niedersächsische Innenministerium mittlerweile darauf, Abschiebungen vorher anzukündigen, es sei denn, Kinder sind involviert. In solchen Fällen ist alles noch beim Alten, inklusive Blockade.

Ebenso bunt geht es in Baden-Württemberg zu. Dort hat die Lehrergewerkschaft GEW einen Leitfaden „Handlungsanweisung bei drohender Abschiebung eines Kindes oder eines Jugendlichen“ herausgegeben (PI-NEWS berichtete),  der Lehrern unter anderem rät, betroffene Refusees zu warnen, dass die Polizei hinter ihnen her ist, den Beamten zudem nichts über deren Aufenthaltsort zu verraten und umgehend die Presse zu informieren.

Die Presse

Die ist ganz wichtig, besonders wenn es darum geht, aus einem Refusee einen Härtefall zu machen, den man schon aus humanitären Gründen nicht abschieben darf, weil er sich schon so gut integriert hat. Besonders Lokalzeitungen und ortsansässige Helferkreise sind hier sehr aktiv. Da kommt es durchaus vor, dass einem von der Abschiebung bedrohten Refusee fast eine ganze Zeitungsseite gewidmet wird, mit fortgesetzter Berichterstattung, versteht sich. Ein Beispiel, das nicht einer unfreiwilligen Komik entbehrt, war der Artikel „Ich würde so gerne Konditor werden“, veröffentlicht am 24.12.2015 in einer bayerischen Lokalzeitung. In dem Bericht erfährt der geneigte Leser von einem traumatisierten Afghanen, der vor den Taliban geflohen ist und nun hierzulande Konditor werden möchte. Ein „Vorzeigeflüchtling“, so die Zeitung. Seine größte Angst sei es, Deutschland verlassen zu müssen und in einen Flieger nach Afghanistan gesteckt zu werden.

Seine Hoffnung, in Deutschland bleiben zu können, seine Wertschätzung für dieses Land, das ihm zunächst einmal eine Zuflucht bot und seine Abneigung gegen eine Rückkehr in seine afghanische Heimat dokumentierte der Flüchtling mit einer afghanischen Flagge, die stolz hinter ihm die Wand seines Zimmers ziert.

In einem ähnlich gelagerten Fall in derselben Region wurde neben intensiver Presseberichterstattung sogar der Petitionsausschuss des bayerischen Landtags bemüht.
Die Frage, ob es nicht schon an Schizophrenie grenzt, dass junge wehrfähige deutsche Männer und Frauen in Afghanistan ihre Haut zu Markte tragen, während junge wehrfähige afghanische Männer in Deutschland Asyl beantragen, stellt sich anscheinend keiner.
Unvergessen ist der Satz von CSU – Generalsekretär Scheuer: „Das Schlimmste ist ein fußballspielender ministrierender Senegalese. Der ist drei Jahre in Deutschland – als Wirtschaftsflüchtling – den kriegen wir nie wieder los“. Scheuer bekam natürlich für dieses Statement von den Qualitätsmedien kein Lob, obwohl er vollkommen Recht hatte. Die Fairness gegenüber dem Leser gebietet es allerdings, darauf hinzuweisen, dass solche „AfD – Statements“ der CSU keinerlei politische Konsequenzen haben. Der Wahlkampfspruch der Alternative für Deutschland „Die AfD hält, was die CSU verspricht“, ist deshalb ein Volltreffer, der den Christsozialen in Bayern richtig weh tut.


Noch mehr Hilfestellung

Ein weiteres Fensterchen hat sich für Refusees in Berlin und Brandenburg aufgetan. Dort werden abgelehnte (!) Asylbewerber, die Opfer von rechtsextremistischer Gewalt geworden sind, künftig nicht mehr abgeschoben. Diese Regelung öffnet dem Unterschleif Tür und Tor und lässt die Asylgesetzgebung immer mehr zur Beliebigkeit verkommen.

Wenn alle Stricke gerissen sind, gibt es dann immer noch das Kirchenasyl. Und Seehoferhätte seinen Spitznamen „Drehhofer“ zu Unrecht, würde er nicht auf der einen Seite die Erfolglosigkeit von Abschiebungen beklagen (siehe oben) und auf der anderen Seite den Kirchenasyl-Pfarrern seine Unterstützung zusichern.

Wer nun der Meinung ist, dass sich ein Happy-End anbahnt, wenn der Kandidat dann schließlich zusammen mit ein paar Bundespolizisten im Flieger mit Zielrichtung Heimat sitzt, der irrt sich. Sogar im Flugzeug scheitern die Abschiebungen noch: Manche Refusees leisten derart heftigen Widerstand, dass der Kapitän die Mitnahme verweigert. Im ersten Halbjahr 2017 mussten deshalb 186 Abschiebeversuche abgebrochen werden. 61 Abschiebungen wurden im letzten Moment aus medizinischen Bedenken gecancelt. In 113 Fällen weigerten sich die Flugzeugbesatzungen, die Abzuschiebenden zu transportieren und 27 Personen konnten nicht heim geflogen werden, weil ihre Herkunftsländer plötzlich die Aufnahme verweigerten.

Als Fazit des ganzen mein Rat: In dem Moment, wenn ein Politiker der etablierten Parteien das Wort „Abschiebung“ in den Mund nimmt, sollten Sie sofort die Ohren auf Durchzug schalten, weil – wie Sie jetzt wissen – nur dummes und substanzloses Geschwätz kommt. Die Abschiebung ist der zahnloseste aller Tiger. Das war schon immer so und so wird es auch bleiben. Wer kommt, der bleibt. Das ist tatsächlich so. Und dank Merkel werden noch viele kommen und bleiben, inklusive Familiennachzug. Herzlichen Glückwunsch, Deutschland!


Im Original erschienen auf www.pi-news.net , der größten deutschen patriotischen Internetplattform. Sehr empfehlenswert und immer mit brandaktuellen Berichten!

 

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