Von EUGEN PRINZ | Ein Bürgerkrieg ist ein bewaffneter Konflikt auf dem Territorium eines Staates zwischen verschiedenen Gruppen. Noch vor wenigen Jahren hätte hierzulande niemand auch nur im Traum daran gedacht, dass ein solches Ereignis in Deutschland in den Bereich des Möglichen rücken könnte. Inzwischen wird die Zahl derer, die eine solche Gefahr als realistisch einstufen, größer.
Haben diese Leute recht oder handelt es sich nur um Spinner und Verschwörungstheoretiker? Dieser Frage wird hier nachgegangen.
Was können wir tun?
Damit stellt sich die Frage, was kann jeder für sich selbst und seine Familie tun? Es ist in diesen Zeiten mit Sicherheit kein Nachteil, wenn man die Fähigkeit besitzt, mit einer scharfen Waffe umzugehen. Das gilt für Männer und Frauen gleichermaßen. Als Mitglied eines Schießsportvereins, können Sie sich an der Waffe ausbilden lassen und regelmäßig Schießtraining betreiben. Nach einem Jahr Mitgliedschaft und monatlicher Teilnahme kann man als Sportschütze den Ordnungsbehörden gegenüber das Bedürfnis zum Erwerb einer Schusswaffe inklusive der Munition nachweisen.
Bei gegebener Zuverlässigkeit des Antragsstellers stellen die Ordnungsbehörden dann eine Waffenbesitzkarte und einen Munitionserwerbsschein aus. Diese beiden Dokumente berechtigen allerdings nicht dazu, die Waffe zu führen. Man darf sie nur zuhause in einem Panzerschrank aufbewahren und entladen und von der Munition getrennt zum Schießstand mitnehmen. Aber zumindest haben Sie eine scharfe Schusswaffe und Munition zuhause.
Allerdings gibt es selbst bei einer gesetzestreuen Lebensführung keine Garantie, dass dieses Recht nicht widerrufen wird. Seit 2013 existiert das Nationale Waffenregister. Dort ist jeder erfasst, der eine legal erworbene Schusswaffe besitzt. Wenn es der Regierung einmal einfallen sollte, nach einem der immer wieder vorkommenden Amokläufe den privaten Waffenbesitz für Sportschützen gänzlich zu untersagen oder eine zentrale Unterbringung der Waffen in den Schießstätten einzuführen, dann war es das.
Der Besitz einer Schusswaffe ist in Deutschland jedoch die Ausnahme. Nur 2,31 Millionen Deutsche besitzen eine waffenrechtlichen Erlaubnis. Zum Vergleich: In Amerika sind schätzungsweise 300 Millionen scharfe Waffen in Privatbesitz.
An dieser Stelle ist noch der Hinweis angebracht, dass der Gesetzgeber die Schusswaffen der Sportschützen nicht zur Selbstverteidigung vorgesehen hat. Dafür sind andere Mittel verfügbar, die relativ leicht erworben werden können, was an sich schon ein schlechtes Zeichen ist und Zweifel an der Wirksamkeit aufkommen lässt. Um etwas über die Tauglichkeit der diversen Selbstverteidigungsmittel zu erfahren, wurde der Inhaber eines Waffengeschäfts, ein Büchsenmachermeister, als Experte befragt. Er möchte nicht genannt werden, deshalb bezeichnen wir ihn einfach als Herrn Müller.
Die Gaspistole
Für den legalen Erwerb einer Gaspistole ist die Erteilung des so genannte „Kleinen Waffenscheins“ erforderlich. Diesen stellen die Ordnungsbehörden auf Antrag für unbescholtene Bürger über 18 Jahren problemlos aus.
CS/Pfeffer – Munition für die Gaspistole
… ist ein wirksames Verteidigungsmittel innerhalb einer Reichweite von maximal 3 Meter. Pfeffer – Munition darf nur zur Tierabwehr verwendet werden. Die Wirkung entfaltet sich selbstverständlich nur, wenn Augen und Atemwege mit den entsprechenden Substanzen in Berührung kommen. Also muss in Richtung Gesicht gezielt werden.
Knallpatronen – Munition für die Gaspistole
Bei der Schussabgabe werden durch die Pulververbrennung entstehenden Feinst-Partikel aus dem Lauf geschleudert. Daher rufen Schüsse aus unmittelbarer Nähe ins Gesicht eines Angreifers erhebliche Verletzungen hervor. Die kritische Distanz dürfte zwischen 50 cm und einem Meter liegen.
Pfefferspray
Beim Kauf eines solchen sollte man darauf achten, ein möglichst hochdosiertes Produkt zu erwerben und nicht das billigste im Regal. Pfefferspray darf nur zur Tierabwehr verwendet werden. Es ist wirksam innerhalb einer Reichweite von zwei bis drei Metern. Bei ungünstigen Windverhältnissen kann man selbst eine gute Dosis davon abbekommen.
Eine besonders empfehlenswerte Variante ist deshalb das Pfeffergel. Hier wird ein zähflüssiger Strahl mit einer Reichweite von bis zu vier Meter verspritzt, der streut und gut im Gesicht des Angreifers haftet, sowie durch seine klebrigere Konsistenz die Gefahr vermindert, dass der Anwender einen Teil der Ladung selbst abbekommt. „First Defense MK-3 Pepper Gel“ ist hier das Produkt der Wahl. (Anm.d.A.: Weder der Autor noch PI erzielen aus dieser Empfehlung finanziellen Vorteil.)
Elektroschocker
… kann man vergessen, lautete der Rat des Spezialisten. Die Kontaktpole müssen auf die nackte Haut gelangen, sonst bleibt die Wirkung aus. In einer Notwehrsituation eine unsichere Geschichte.
Unbedingt den Überraschungseffekt beachten!
Gaspistole und Pfefferspray sind also relativ wirksame Mittel zur Selbstverteidigung. Herr Müller betonte jedoch ausdrücklich, eines unbedingt zu beachten: Der Überraschungseffekt muss gegeben sein! Niemals den Gebrauch des Verteidigungsmittels vorher androhen! Im Falle einer entsprechenden Situation das Mittel hervorholen (oder vorher verdeckt in der Hand halten) und SOFORT einsetzen!
Diesen Rat untermauerte der Experte mit einem Negativbeispiel, von dem er Kenntnis erlangt hatte. Ein Mitarbeiter der Straßenreinigung im Einzeldienst schob seinen Wagen einen Gehweg entlang und sammelte weggeworfenen Müll auf. In der Nähe lungerte eine Gruppe von Alkohol konsumierenden „Flüchtlingen“ herum, die dies beobachtete. Sie machten sich einen Spaß daraus, ihm leere Getränkedosen vor die Füße zu werfen, damit er sie aufheben und entsorgen sollte.
Verständlicherweise hatte der Straßenreiniger für die Gruppe eine unfreundliche Bemerkung parat, worauf sie auf ihn zugingen und eine bedrohliche Haltung einnahmen. Der Straßenreiniger zog daraufhin ein Pfefferspray aus der Tasche und drohte damit, die Gruppe zu besprühen, wenn sie sich nicht entfernen. Da zog einer der Flüchtlinge den Jackenkragen hoch, verbarg sein Gesicht dahinter und rannte mit halb abgewandten Körper auf den Straßenreiniger zu, um ein möglichst kleines Ziel abzugeben. Dieser sprühte zwar noch, konnte aber keine relevanten Stellen treffen. Das Ende vom Lied: Der Straßenreiniger wurde von der Gruppe zusammengeschlagen.
Zudem ist noch hinzuzufügen, dass aus der polizeilichen Praxis Fälle bekannt sind, wo aufgrund einer besonderen Veranlagung oder Drogen-/Alkoholmissbrauchs Reizgas oder Pfefferspray wirkungslos bleibt. Dies ist jedoch eher selten.
Das eigene Heim sichern
Abgesehen von der Selbstverteidigung sollte man sich natürlich noch darüber Gedanken machen, wie man seine Räumlichkeiten am besten vor Eindringlingen schützt. Bei den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen bekommt man hierzu eine kostenlose Beratung.
Auch die Einlagerung von Lebensmittel- und Trinkwasservorräten für einige Wochen sollte man ins Auge fassen. Dazu detailliert einzugehen, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen. Unter Zuhilfenahme der Suchmaschinen finden sich jedoch genügend Informationen dazu im Internet.
Fazit
Das wahrscheinlichste Szenario für einen Bürgerkrieg oder bürgerkriegsähnliche Zustände in näherer Zukunft ist ein Ausbleiben der Transferleistungen für die „Flüchtlinge“, also ein Zusammenbruch von deren Versorgung bedingt durch Zahlungsschwierigkeiten des Staates. Die von diesem Ausfall Betroffenen würden dann mit hoher Wahrscheinlichkeit ihre weitere Existenz durch Plünderungen und Überfälle sicherstellen. Im Gegensatz zur indigenen Bevölkerung dürfte bei den sogenannten Flüchtlingen aus Krisenregionen die Hemmschwelle für ein solches Vorgehen sehr niedrig liegen.
Da anzunehmen ist, dass in so einem Fall ein Teil der Aufständischen innerhalb kurzer Zeit an Schusswaffen gelangt, werden die gängigen Mittel zur Selbstverteidigung wenig ausrichten, zumal sie den Aufständischen ebenfalls zur Verfügung stehen. Die einzige Maßnahme, die Sinn machen würde, ist eine flächendeckende Bewaffnung der autochthonen Bevölkerung nach dem Vorbild der USA, der Schweiz oder jetzt Tschechien. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Entscheidung der tschechischen Regierung, die Verfassung zu ändern (siehe Teil II: Sind wir vorbereitet?) und die Bevölkerung zu bewaffnen, genau diese Überlegung zugrunde liegt. Mit unserer Regierung ist so etwas selbstverständlich nicht zu machen. Deshalb wird der größte Teil der Bevölkerung im Falle eines Bürgerkrieges den Aufständischen hilflos ausgeliefert sein, da Polizei und Bundeswehr im Extremfall nicht über die nötige Stärke verfügen, die erforderlich wäre, die Kontrolle über das Land zu behalten. Keine guten Aussichten.
Sehr geehrter Herr Prinz, man sieht, dass Sie sich immer besser in die Materie einarbeiten und somit durchaus Anregungen zu setzen in der Lage sind. Aber der zitierte “Herr Müller” hätte sich, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, ein dummer Rassist und Nazi zu sein, nicht gerade den einzigen Fall auf der Welt, bei dem Alkohol konsumierende Flüchtlinge (in Anführungszeichen – was hat er denn tatsächlich gesagt?) einen Müllmann belästigen und dann verprügeln, aus seinem, als “Experte” sicher ernomen, Erfahrungsschatz aussuchen können. Davon abgesehen denke ich jedoch, dass man sich doch auch mal die amerikanischen Zahlen ansehen sollte, wenn man das Waffengesetz lockern will: ca 33.000 Tote in einem Jahr durch Schusswaffengebrauch (jedes Jahr wird eine Stadt wie Radebeul oder Hoyerswerda oder Deggendorf oder Schönebeck volkommen entvölkert!). Von 2000 bis 2013 summiert sich die Zahl der Todesopfer auf etwas über 400.000 Menschen, d.h. Bochum, Wupertal, Bonn oder Karlsruhe würden nicht ausreichen, um den Hunger von Gevatter Tod zu stillen. Wie sehen Sie bzw. Ihre Experten denn diese Zahlen im Hinblick auf die Bewaffnung der “Deutschen” (welcher Deutschen? nur “Bio-Deutsche” oder alles was die Hacken zusammenknallt, wenn die Nationalhymne ertönt ohne Rücksicht auf Hautfarbe, Geschlacht, Religion, blablabla…?)
Hier gibt es einen schönes Gegenbeispiel zu Ihrer These:
http://www.tagblatt.de/Nachrichten/Im-US-Staedtchen-Kennesaw-ist-das-Tragen-einer-Waffe-Pflicht-Zahl-der-Verbrechen-nimmt-seitdem-ab-127245.html
Es ist nicht “meine These” sondern es sind offizielle Daten. Mit Ihrer “Antwort” machen Sie es sich doch schon ein wenig zu einfach, aber das entspricht leider einer typischen Tendenz, wie man Politik in bestimmten Kreisen sieht (auch Trump ist da so ein Kandidat). Daher also die Frage: Wenn es so wäre, wie Sie mit diesem netten “Gegenbeispiel” nachweisen wollen, warum hat Trump dieses Gesetz nicht für ganz Amerika vorgeschlagen (oder es zumindest versucht)? In Tschechien, das Sie oben zitieren, wird ein Gesetz wie in Kennesaw eingeführt – wenn nicht, warum nicht? Und noch etwas: “Nur 2,31 Millionen Deutsche besitzen eine waffenrechtlichen Erlaubnis. Zum Vergleich: In Amerika sind schätzungsweise 300 Millionen scharfe Waffen in Privatbesitz.” Da haben Sie aber Äpfel mit Birnen verglichen, das Ganze verschleiert und auch noch unterstützt, dass man die Proportionen übersieht… 😉
Im Link bei der entsprechenden Passage ist alles nachzulesen: 5,83 Millionen legale Waffen in Deutschland bei 80 Millionen Einwohnern. Im Vergleich zu 300 Million Waffen in den USA bei 325 Millionen Einwohnern. Sie haben Recht, ich hätte das so schreiben müssen. Das ist noch drastischer. Aber ehrlich gesagt, ich wollte nicht zuviel Zahlen bringen, da steigen die Leute schnell aus. Ist leider so.
OK, aber meine eigentlichen Frage(n) haben Sie elegant umgangen und damit nicht beantwortet 😉
Als intelligenter Mensch, als den ich Sie einschätze, können Sie sich doch die Frage selbst beantworten: Eine Pflicht, Waffen zu tragen ist in einer normalen Gesellschaft schwer vermittelbar und nur in einem Land möglich, wo in manchen Landesteilen Freier von Prostituierten, die von der Polizei erwischt werden, mit Namen und Adresse in der örtlichen Zeitung veröffentlicht werden (um nur ein Beispiel der vielen “Besonderheiten” dieses Kulturkreises zu nennen).
Die nicht vorhandene Kriminalitätsrate dieser Stadt ist also eine interessante Auswirkung eines in unseren Augen seltsamen Systems. Aber vielleicht sind wir ja seltsam? In der Regel bestimmt ja der Stärkere, was richtig ist und was falsch.